AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Pferdetransport Kanzenbach, Auf dem hohen Lande 11B, 29693 Hodenhagen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Durchführung gewerblicher Pferdetransporte.

(2) Die AGB gelten für alle angebotenen Leistungen, insbesondere:

  • Standardtransporte
  • Premiumtransporte
  • Ambulanztransporte
  • Kliniktransporte
  • Turniertransporte
  • Stallwechsel
  • Einzel- und Sammeltransporte
  • nationale sowie internationale Transporte.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündlich bestätigte Auftragsannahme durch Pferdetransport Kanzenbach zustande.

(2) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(3) Änderungen des Transportauftrages bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 3 Durchführung des Transportes

(1) Pferdetransport Kanzenbach verpflichtet sich zur tierschutzgerechten Durchführung des vereinbarten Transportes.

(2) Der Transport erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere:

  • Tierschutzgesetz
  • Verordnung (EG) Nr. 1/2005
  • Tiergesundheitsrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • weiteren einschlägigen nationalen und europäischen Bestimmungen.

(3) Der Auftragnehmer entscheidet über:

  • Streckenführung
  • Pausen
  • Versorgung des Pferdes
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • notwendige Änderungen der Route.

Dies erfolgt ausschließlich unter Berücksichtigung des Tierwohls sowie der Verkehrssicherheit.

§ 4 Transportfähigkeit

(1) Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass das Pferd transportfähig ist.

(2) Das Pferd darf insbesondere nicht

  • an einer ansteckenden Krankheit leiden,
  • erhebliche Verletzungen aufweisen,
  • unter Sedierung stehen, sofern dies nicht tierärztlich angeordnet wurde,
  • oder aus sonstigen Gründen transportuntauglich sein.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Transport vor Fahrtbeginn abzulehnen, wenn Zweifel an der Transportfähigkeit bestehen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, insbesondere folgende Informationen vollständig mitzuteilen:

  • Name des Pferdes
  • Alter
  • Geschlecht
  • bekannte Erkrankungen
  • Allergien
  • Medikamentengaben
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • bekannte Verladeprobleme
  • Hufbeschlag
  • Trächtigkeit
  • bekannte Verletzungen
  • sonstige Besonderheiten.

Unterbleibt eine erforderliche Information, haftet der Auftraggeber für hieraus entstehende Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

§ 6 Equidenpass und Dokumente

Vor Fahrtbeginn sind sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen bereitzuhalten.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Equidenpass
  • Gesundheitszeugnisse
  • Grenzdokumente
  • Import- und Exportunterlagen
  • weitere behördlich vorgeschriebene Dokumente.

Fehlende Dokumente berechtigen den Auftragnehmer, den Transport abzulehnen.

§ 7 Verladen

(1) Das Verladen erfolgt grundsätzlich gemeinsam mit dem Eigentümer oder einer von ihm benannten Person.

(2) Der Fahrer entscheidet aus Sicherheitsgründen über den Ablauf des Verladens.

(3) Besteht Gefahr für Mensch oder Tier oder verweigert das Pferd dauerhaft das Verladen, kann der Transport abgebrochen oder abgelehnt werden.

§ 8 Tierwohl

Das Wohl des Pferdes besitzt während des gesamten Transportes höchste Priorität.

Pferdetransport Kanzenbach verpflichtet sich insbesondere zu

  • ruhiger Fahrweise,
  • regelmäßigen Sichtkontrollen,
  • ausreichender Belüftung,
  • Einhaltung gesetzlicher Ruhezeiten,
  • sorgfältiger Sicherung des Pferdes,
  • größtmöglicher Stressvermeidung.

§ 9 Preise

Es gelten ausschließlich die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.

Hierzu gehören insbesondere

  • Grundpreis
  • Anfahrt
  • Transportkilometer
  • Zusatzleistungen
  • Wartezeiten
  • Sonderleistungen
  • Maut-, Tunnel- und Fährkosten.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der vereinbarte Rechnungsbetrag unmittelbar nach Abschluss des Transportes ohne Abzug fällig.

(2) Pferdetransport Kanzenbach akzeptiert insbesondere folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Kartenzahlung
  • Überweisung
  • weitere vereinbarte Zahlungsarten.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, insbesondere bei Langstrecken-, Auslands- oder Ambulanztransporten eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

(4) Bis zur vollständigen Zahlung können Unterlagen, Rechnungen oder sonstige Leistungen zurückbehalten werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 11 Wartezeiten

(1) Im vereinbarten Transportpreis ist ausschließlich die übliche Übergabezeit enthalten.

(2) Beim Premiumtarif ist eine Wartezeit von bis zu 60 Minuten am Zielort im vereinbarten Preis enthalten.

(3) Darüber hinausgehende Wartezeiten werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

(4) Wartezeiten entstehen insbesondere durch:

  • verspätete Übergaben,
  • fehlende Dokumente,
  • tierärztliche Verzögerungen,
  • verspätetes Erscheinen des Auftraggebers,
  • nicht transportbereite Pferde,
  • sonstige vom Auftraggeber verursachte Verzögerungen.

§ 12 Zusatzkosten

Nicht im Transportpreis enthalten sind insbesondere:

  • Mautgebühren
  • Tunnelgebühren
  • Fährkosten
  • Zollkosten
  • Parkgebühren
  • behördliche Gebühren
  • Tierarztkosten
  • Stallkosten
  • Übernachtungskosten
  • gesetzlich vorgeschriebene Versorgungskosten.

Diese werden, soweit sie während des Transportes erforderlich werden, gesondert berechnet.

§ 13 Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann den Transportauftrag jederzeit stornieren.

(2) Es gelten folgende Stornierungsregelungen:

  • bis 72 Stunden vor Transportbeginn: kostenfrei
  • 24–72 Stunden: 25 % des vereinbarten Transportpreises
  • weniger als 24 Stunden: 50 % des vereinbarten Transportpreises
  • nach Beginn der Anfahrt: mindestens 75 % des vereinbarten Transportpreises oder die tatsächlich entstandenen Kosten.

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 14 Transportabbruch

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Transport jederzeit abzubrechen, wenn

  • das Tier nicht transportfähig ist,
  • erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen,
  • behördliche Anordnungen entgegenstehen,
  • das Wohl des Pferdes gefährdet wird,
  • technische Defekte einen sicheren Transport ausschließen,
  • extreme Wetterlagen eine Weiterfahrt unzumutbar machen.

Bereits entstandene Kosten bleiben hiervon unberührt.

§ 15 Notfälle

(1) Im Falle eines medizinischen Notfalls darf Pferdetransport Kanzenbach eigenständig Maßnahmen zum Schutz des Pferdes treffen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer,
  • Hinzuziehung eines Tierarztes,
  • Vorstellung in einer Pferdeklinik,
  • Benachrichtigung zuständiger Behörden.

(2) Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, entscheidet der Fahrer nach bestem Wissen ausschließlich im Interesse des Pferdewohls.

(3) Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind.

§ 16 Kamera-, GPS- und Transportdokumentation

(1) Zur Qualitätssicherung sowie zum Schutz von Auftraggeber und Auftragnehmer können Transporte mittels

  • Kameraüberwachung,
  • GPS-Ortung,
  • digitalen Transportprotokollen,
  • Foto- und Videodokumentation

begleitet werden.

(2) Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich:

  • der Dokumentation,
  • der Beweissicherung,
  • der Qualitätssicherung,
  • der Nachvollziehbarkeit des Transportverlaufs.

(3) Eine Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

§ 17 Premium- und Ambulanztransporte

(1) Premiumtransporte umfassen die jeweils vereinbarten Zusatzleistungen gemäß aktueller Preisliste.

(2) Ambulanztransporte besitzen gegenüber regulären Transporten Priorität.

(3) Aufgrund der kurzfristigen Einsatzbereitschaft können Ambulanztransporte besonderen Preisregelungen unterliegen.

(4) Eine garantierte Ankunftszeit kann aufgrund der Verkehrslage sowie unvorhersehbarer Ereignisse nicht zugesichert werden.

§ 18 Haftung

(1) Pferdetransport Kanzenbach haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Schäden, die entstehen durch:

  • Eigenbewegungen des Pferdes,
  • Panikreaktionen,
  • Steigen, Schlagen oder Beißen,
  • bekannte oder nicht mitgeteilte Erkrankungen,
  • bereits vorhandene Verletzungen,
  • Stressreaktionen,
  • natürliche Erschöpfung infolge langer Transporte,
  • unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers,
  • nicht transportfähige Pferde,
  • höhere Gewalt.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 19 Versicherungsschutz

(1) Pferdetransport Kanzenbach verfügt über eine gewerbliche Transport- und Betriebshaftpflichtversicherung.

(2) Der Versicherungsschutz richtet sich nach den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen des Versicherers.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den tatsächlichen Marktwert des Pferdes wahrheitsgemäß anzugeben.

(4) Übersteigt der Wert des Pferdes die bestehende Versicherungssumme, ist dies dem Auftragnehmer vor Transportbeginn schriftlich mitzuteilen. Gegebenenfalls kann eine gesonderte Vereinbarung oder Zusatzversicherung erforderlich sein.

§ 20 Höhere Gewalt

(1) Kann der Transport aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, haftet Pferdetransport Kanzenbach hierfür nicht.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Unfälle Dritter,
  • Naturkatastrophen,
  • Hochwasser,
  • Sturm,
  • Eis und Schnee,
  • Tierseuchen,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Straßensperrungen,
  • Krieg,
  • Terror,
  • Streik,
  • technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers.

(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gemeinsam eine angemessene Lösung suchen.

§ 21 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Transportauftrages verarbeitet.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Kontaktdaten,
  • Rechnungsdaten,
  • Pferdedaten,
  • Transportinformationen.

(3) Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich, soweit dies

  • gesetzlich vorgeschrieben,
  • zur Vertragsdurchführung erforderlich
  • oder vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht ist.

(4) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

§ 22 Digitale Dokumentation

(1) Pferdetransport Kanzenbach arbeitet überwiegend digital. Hierzu gehören insbesondere:

  • Transportauftrag,
  • Übernahmeprotokoll,
  • Abfahrtsprotokoll,
  • Ankunftsprotokoll,
  • Rechnungen,
  • digitale Unterschriften.

(2) Elektronisch geleistete Unterschriften gelten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als verbindlich.

§ 23 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Pferdetransport Kanzenbach, soweit gesetzlich zulässig.

§ 24 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Schlussbestimmungen

Pferdetransport Kanzenbach steht für einen sicheren, verantwortungsvollen und tierschutzgerechten Pferdetransport.

Jeder Transport wird mit größtmöglicher Sorgfalt geplant und durchgeführt. Das Wohl des Pferdes steht jederzeit im Mittelpunkt unseres Handelns. Moderne Transporttechnik, digitale Dokumentation, GPS-Ortung, Kameraüberwachung sowie eine transparente Kommunikation mit dem Auftraggeber bilden die Grundlage unseres Qualitätsanspruchs.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten bis zu ihrer Änderung oder Neufassung.

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